Das Universitätsgesetz verpflichtet die Universitäten zur Frauenförderung, wonach eigene Universitätsorgane (Gender Mainstreaming, Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) auf ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen Frauen und Männern in allen Hierarchieebenen und Gremien hinzuwirken haben. Dies ist ein umfassender Gestaltungsauftrag der Universitäten, der sich nicht nur auf die klassischen Personalentscheidungen bezieht, sondern auch auf sämtliche Planungs- und Entscheidungsprozesse, sowie Determinanten der Universitätsfinanzierung. Die Gleichstellung der Geschlechter soll auch über das formelgebundene Budget forciert und über Kennzahlen der Wissensbilanz, differenziert nach der Kategorie Geschlecht, in den Leistungsvereinbarungen Universität sichtbar gemacht werden. Ähnliche Frauenförderungspläne sollten auch für nicht-universitäre Krankenhäuser entwickelt werden.
Letzte Aktualisierung am 07.02.2018
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